- Befreiungsanspruch
- Befreiungsanspruch,der Anspruch des Berechtigten gegen den Verpflichteten, von diesem von den Verbindlichkeiten befreit (entlastet) zu werden, die der Berechtigte für den Verpflichteten eingegangen ist (§ 257 Satz 1 BGB), so z. B. im Verhältnis zwischen Auftraggeber (Verpflichteter) und Beauftragtem (Berechtigter).
Universal-Lexikon. 2012.